Im Schulamtsbezirk Nürnberg wird an 94 Schulen (51 Grundschulen, 23 Mittelschulen, 14 Förderschulen, 6 Privatschulen) katholischer Religionsunterricht von kirchlichen und staatlichen Lehrkräften erteilt. Das schulische Umfeld ist großstädtisch geprägt, so betrug der Anteil der katholischen Schülerinnen und Schüler in der Grundschule im Schuljahr 2016/17 etwa 22 %.
Seit dem Schuljahr 2025/26 ist „RUmeK“ (Religionsunterricht mit erweiterter Kooperation) als alternative Organisationsform des Konfessionellen Religionsunterrichts an Grund- und Mittelschulen eingeführt. RUmeK kann es geben, wenn die Zahl der Kinder einer Konfession für eine Reli-Gruppe zu klein ist oder es durch die Situation vor Ort nicht möglich ist, einen guten Stundenplan für die Kinder zu gestalten.
KoRUk ist die Abkürzung für „Konfessioneller Religionsunterricht kooperativ“ und bezeichnet ein neues Organisationsmodell für die Jahrgangsstufen 1 und 2: Die unterrichtende Lehrkraft ist getauft und von einer der beiden Kirchen für den Religionsunterricht beauftragt. Sie unterrichtet eine Reli-Gruppe/Klasse, unabhängig davon, welche Konfession in der Mehrheit und welche in der Minderheit ist.
Was ist RUmeK und KoRUk und was ist der Gewinn daran?
Hier finden Schulleitungen, Eltern und andere Interessierte die Erklärung dazu.
Jedes katholisch getaufte Kind nimmt automatisch am katholischen Religionsunterricht (RU) teil. Dazu müssen die Eltern keinen Antrag stellen oder ihr Kind eigens anmelden. Die Zuteilung zum katholischen Religionsunterricht erfolgt durch die Schule.
Was ist, wenn...
Katholisch getaufte Kinder, deren Eltern entweder aus der Kirche ausgetreten sind oder die einer anderen Konfession oder Religion angehören, nehmen automatisch am katholischen Religionsunterricht teil.
Auch nicht getaufte Kinder können am katholischen Religionsunterricht teilnehmen. Die Erziehungsberechtigten stellen einen Antrag auf Teilnahme am katholischen Religionsunterricht. Das Antragsformular. Der Antrag ist an der Schule abzugeben und wird dort weiter bearbeitet.
Link zum Antrag: hier
Kinder, die einer anderen Religion oder christlichen Konfession angehören, für die kein Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach in Bayern eingerichtet ist, können auf Antrag am katholischen Religionsunterricht teilnehmen.
Link zum Antrag: hier
Dazu müssen die Erziehungsberechtigten von der entsprechenden Religion bzw. Konfession eine Zustimmungserklärung einholen und dem Antrag beilegen. ABER: Die Teilnahme evangelischer Kinder am katholischen Religionsunterricht ist nicht möglich, weil evangelischer Religionsunterricht an jeder Schule eingerichtet ist und angeboten wird.
Eltern, die ihr Kind vom katholischen RU abmelden wollen, können dies zum Ende eines Schuljahres für das kommende Schuljahr tun oder spätestens in der ersten Schulwoche des neuen Schuljahres. Das Kind nimmt dann am Ethik-Unterricht teil. Dazu ist kein Austritt aus der Katholischen Kirche notwendig.