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Religionsunterricht

Im Schulamtsbezirk Nürnberg wird an 94 Schulen (51 Grundschulen, 23 Mittelschulen, 14 Förderschulen, 6 Privatschulen) katholischer Religionsunterricht von kirchlichen und staatlichen Lehrkräften erteilt. Das schulische Umfeld ist großstädtisch geprägt, so betrug der Anteil der katholischen Schülerinnen und Schüler in der Grundschule im Schuljahr 2016/17 etwa 22 %.

Allgemeine Regelungen zum Religionsunterricht und religiöser Erziehung

Jedes katholisch getaufte Kind nimmt automatisch am katholischen Religionsunterricht (RU) teil. Dazu müssen die Eltern keinen Antrag stellen oder ihr Kind eigens anmelden. Die Zuteilung zum katholischen Religionsunterricht erfolgt durch die Schule.

Was ist, wenn...

  • Kind katholisch – Eltern ausgetreten oder Angehörige einer anderen Konfession/Religion:

Katholisch getaufte Kinder, deren Eltern entweder aus der Kirche ausgetreten sind oder die einer anderen Konfession oder Religion angehören, nehmen automatisch am katholischen Religionsunterricht teil.

  • Kind nicht getauft – Eltern wünschen Teilnahme am katholischen Religionsunterricht:

Auch nicht getaufte Kinder können am katholischen Religionsunterricht teilnehmen. Die Erziehungsberechtigten stellen einen Antrag auf Teilnahme am katholischen Religionsunterricht. Das Antragsformular. Der Antrag ist an der Schule abzugeben und wird dort weiter bearbeitet.
Link zum Antrag: hier

  • Kind nicht katholisch – Teilnahme am katholischen Religionsunterricht:

Kinder, die einer anderen Religion oder christlichen Konfession angehören, für die kein Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach in Bayern eingerichtet ist, können auf Antrag am katholischen Religionsunterricht teilnehmen.
Link zum Antrag: hier 

Dazu müssen die Erziehungsberechtigten von der entsprechenden Religion bzw. Konfession eine Zustimmungserklärung einholen und dem Antrag beilegen. ABER: Die Teilnahme evangelischer Kinder am katholischen Religionsunterricht  ist nicht möglich, weil evangelischer Religionsunterricht an jeder Schule eingerichtet ist und angeboten wird.

  • Kind katholisch – keine Teilnahme am katholischen RU: 

Eltern, die ihr Kind vom katholischen RU abmelden wollen, können dies zum Ende eines Schuljahres für das kommende Schuljahr tun oder spätestens in der ersten Schulwoche des neuen Schuljahres. Das Kind nimmt dann am Ethik-Unterricht teil. Dazu ist kein Austritt aus der Katholischen Kirche notwendig.